Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Sie haben akute oder chronische Beschwerden?
Ansprechpartner für Ihren Reha-Antrag ist Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt. Besprechen Sie mit ihm die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation. Bei medizinischer Notwendigkeit kann er den Rehabilitationsantrag beim zuständigen Kostenträger stellen.
Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen eine Anschlussheilbehandlung?
Die Anschlussheilbehandlung beantragt der Krankenhaussozialdienst in Absprache mit dem Krankenhausarzt. Besprechen Sie mit diesem ihren Wunsch nach einer ambulanten Anschlussheilbehandlung (AHB).
Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall?
Wir können nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sowohl eine komplexe 2-3 stündige Reha-Maßnahme (BG-EAP) als auch eine BG-Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Massagen, Elektrotherapie, medizinische Trainingstherapie oder Ergotherapie) durchführen. Wenden Sie sich an den behandelnden D- oder H-Arzt, kommen Sie dann mit Ihrer Verordnung zu uns und wir kümmern uns um alles Weitere!
Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation?
Nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation (Deutsche Rentenversicherung Baden Württemberg und Deutsche Rentenversicherung Bund) können sie ein mehrwöchiges, kostenloses Nachsorgeprogramm im ZAR-Stuttgart durchführen.
Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien "auf Rezept" verordnet?
Gleichgültig, ob die Verordnung auf Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie oder Schienenversorgung lautet, kommen Sie zu uns (siehe Praxen im ZAR).


