Wie ist der Weg des Patienten ins ZAR?
Folgende Möglichkeiten bestehen für Patienten, um eine ambulante Rehabilitation im ZAR Stuttgart zu erhalten:
- Nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik verordnet der Klinikarzt eine Anschlussheilbehandlung (AHB).
- Ihr Hausarzt stellt einen Antrag auf ein allgemeines Heilverfahren (AHV)
- Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Rehabilitation stellen möchte, kann dies über das Formblatt 60/61
- Patienten, die bei einer Privatkasse versichert sind, benötigen für ihren Antrag eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine „ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung/ ZAR Stuttgart.
- Auf die Empfehlung des Rehabilitationsarztes können Patienten nach einer Rehabilitation ein intensiviertes Reha-Nachsorgeprogramm (IRENA/ASP) erhalten.
Informationen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf folgenden Webseiten
Downloads
Musterformular-60.pdf (69,1 KB) Einleitung von Leistungen zur Reha
Musterformular-61.pdf (94,7 KB) Verordnung einer medizinischen Reha


